08.04.22

Behinderten gerechter verstellbarer Tisch für Rollstuhlfahrer2

In der Höhe verstellbarer Tisch für Rollstuhlfahrer, behinderten gerechte barrierefreie Schreibtische

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und im Homeoffice

Kollegen, die den Rollstuhl benutzen müssen, haben, anders als andere Kollegen und Mitarbeiter spezielle Anforderungen an den Arbeitsplatz. Mit den barrierefreien und flexiblen modernen, in der Höhe verstellbaren Schreibtischsystemen, kann man eine Rollstuhlgerechte Arbeitsumgebung sehr Vorteilhaft gestalten.

Für Kollegen mit Handicap ist der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht so einfach als für Mitarbeiter ohne Behinderung. Die Bundesagentur für Arbeit teilte unter anderem in einer von ihr in Auftrag gegebenen Statistik mit, dass die Erwerbsquote unter den schwerbehinderten Menschen stetig steigt, jedoch immer noch unter dem Niveau von Arbeitern ohne Behinderung liegt. Die Statistik stammte aus dem Jahr 2017 und stellt die derzeit aktuellen Zahlen dar. Hierbei geht auch hervor, dass knapp 47 % der schwerbehinderten Menschen im Alter von 15 bis 65 Lebensjahren gearbeitet haben. Als Vergleich wird die Erwerbstätigenquote der Bundesbevölkerung angegeben. Diese liegt mit 75 % viel höher.

Es gibt hierbei unterschiedlichste Gründe. Oftmals zögern Unternehmen aus Angst der Entstehung von unbekannten Kosten bei der Einstellung eines behinderten Mitarbeiters. Dies ist jedoch unbegründet aus vielerlei Hinsicht. Oftmals kann man mit sehr geringem Aufwand barrierefreie Arbeitsplätze mit kleinen Mitteln schaffen, sodass auch ein Rollstuhlgerechtes arbeiten kostengünstig umsetzbar ist.

Mit einem höhenverstellbaren rollstuhlgerechten Schreibtisch kann der Mitarbeiter innerhalb der Greifzone agieren

Die Greifzone, auch Greifraum genannt definiert den Bereich den der Mitarbeiter mit Handicap von einem Punkt aus erreichen kann, ohne seine Position zu verändern. In der Greifzone sollten alle Arbeitsmittel und Objekte so vorliegen, sodass der behinderte Mitarbeiter diese in Griffnähe hat. Bei Mitarbeitern die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, beträgt die Greifzone etwa 38 cm bis ca. 140 cm über dem Fußboden. Hier wird deutlich, das die Greifzone von der Planung deutlich abhängt und in die Arbeitsplatzgestaltung zwingend mit einbezogen werden sollte. Als Ergebnis erreichen Sie die optimale Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Die Unterfahrung des Schreibtisches mit dem Rollstuhl sollte auf jeden Fall gewährleistet sein. Eine frontale Annäherung ohne Unterfahrbarkeit schränkt die Arbeitsfreiheit eines Rollstuhlfahrers auf jeden Fall ein. Daher gibt es zum Beispiel elektrisch höhenverstellbare Schreibtisch Systeme mit welchem Sie den Schreibtisch per Bedienpanel elektrisch anheben können, sodass der rollstuhlfahrende Mitarbeiter unter diesen fahren kann. Dadurch erweitert sich die Greifzone. Dies wirkt sich positiv auf die Erreichbarkeit innerhalb des Greifradius des Mitarbeiters aus. Die Tischplatten sind elektrisch höhenverstellbar und sind für Tischbreiten von bis zu 220 cm geeignet. Sollten Sie eine spezielle Anforderung haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des richtigen Tischgestells.

Behinderte Arbeitnehmer erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch das Integrationsamt

Achtung: Dieser Teil trifft nur bei Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland zu. Sollten Sie aus der europäischen Union, oder aus einem internationalen Land (bsp. USA oder Canada) sein, kann es sein dass Sie auch Zuschuss würdig sind, müssten Sie dies jedoch landesspezifisch abklären. Hier empfehlen wir dass Sie eine Google Recherche betreiben. Suchworte: Behinderten Zuschuss durch Teilnahme am Arbeitsleben.

Wenn Sie als behinderter Mensch am Arbeitsleben teilnehmen, haben wir eine gute Nachricht für Sie: Erhalten Sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch das für Sie zuständige Amt für Integration. Das gilt natürlich nicht nur für Sie, sondern kann auch für Ihren Arbeitgeber interessant sein. Erhält dieser auch bestimmte Zuschüsse zu dem bereitgestellten Arbeitsplatz für Mitarbeiter mit Handicap. Wieviel Zuschuss man erhält, erfahren Sie in Ihrem Falle direkt beim Amt für Integration. Hier haben wir jedoch eine Vorabinformation:

Das Integrationsamt fördert eine große Anzahl von Maßnahmen. Beispielsweise für den Arbeitsweg, Hilfsmittel am Arbeitsplatz, Kostenübernahme für Weiterbildungen und Unterstützung für die eigene Wohnung. Unter letztere fällt auch das Homeoffice. So ist beispielsweise ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch für Rollstuhlfahrer eine technische Arbeitshilfe und ist somit Förderbar. Jedoch müssen Sie beachten das nur Hilfen für die berufliche Tätigkeiten bezuschusst werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Bestätigung für den Einsatz im Homeoffice schreibt.

Weitere technische Arbeitshilfen stellen beispielsweise Rampen für Rollstuhlfahrer, Sondercomputer für Blinde oder Sitzhilfen bzw. maßgefertigte orthopädische Sicherheitsschuhe dar.

Das Sie wissen, welche Förderung für Sie relevant ist, finden Sie hier mehr Informationen dazu vom zuständigen Amt für Integration.

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